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Strassenverkehrsregeln Villarrica
STRASSENVERKEHRSREGELN

der Minicipalidad de Villarrica del Espíritu Santo

Dpto. Seguridad y Tránsisto

 

1. Um den Verkehrsfluss von Fahrzeugen an Kreuzungen zu regeln werden die Straßen in Kategorien klassifiziert:

 

Erste Kategorie:

Hauptstraße (AVENIDAS EN GENERAL)

Zweite Kategorie:

Einbahnstraße (CALLES EN SENTIDO ÚNICO

Dritte Kategorie:

Straße mit Gegenverkehr/zwei Fahrtrichtungen (CALLES DE DOBLE SENTIDO)

 

2. Im Kreuzungsbereich hat immer die Straße mit der höheren Kategorie vorfahrt

 

3. Sollten zwei Straßen mit gleicher Kategorie auf eine Kreuzung treffen, hat das Fahrzeug von Rechts kommend Vorfahrt.

 

4. Fahrzeuge mit Dringlichkeitsdienst und eingeschalteter Sirene, Leuchtzeichen oder Fahne (Krankenwagen, Feuerwehr etc.) haben immer Vorfahrt. Dies gilt auch für Fahrzeuge der Nationalbehörde oder Botschaft mit Eskorte und/oder Sirene.

 

5. Fahrzeuge mit Dringklichkeitsdienst passieren in der Mitte der Straße. Die Kreuzungen sind zu räumen, die Geschwindigkeit ist zu reduzieren, und ein Anhalten am Fahrbahnrand ist ggf. erforderlich.

 

6. Fahrzeuge die langsamer als normal fahren, müssen immer auf der rechten Fahrspur fahren.

 

7. Die Fahrgeschwindigkeit ist vor Menschenansammlungen oder Fahrzeugen zu reduzieren.

 

8. Es darf nur links überholt werden.

 

9. Bürgersteige oder Schneisen sind als Einfahrt in ein Gebäude oder Hof zu nutzen.  Das Parken auf den Gehwegen ist verboten. Ebenso das Überholen von Fahrzeugen über den Gehweg.

Richtungsänderungen

10. Die Fahrzeuge, die in gerader Linie fahren, haben Vorfahrt vor Fahrzeugen die Abbiegen bzw. die Fahrtrichtung ändern oder umdrehen.

 

11.  Beim rechts Abbiegen ist in die einzubiegende Straße die rechte Fahrseite zu nutzen.

 

12. Beim links Abbiegen von einer Einbahnstraße in eine Straße mit zwei Fahrtrichtungen ist auf die rechte Seite zu wechseln.

 

13. Beim Abbiegen von einer Straße mit zwei Fahrtrichtungen zu einer Einbahnstraße bleibt man beim Einbiegen auf der rechten Seite, und wechselt anschließend auf die Spur von der wieder abgebogen wird.

 

14. Richtungsänderungen sind nur an Kreuzungen oder Mündungen erlaubt.

 

15. Das Rückwärts fahren ist nur als letzte Möglichkeit erlaubt falst ein unpassierbares Hindernis die Weiterfahrt versperrt, oder man einparken möchte.

 

16. Bevor man irgendeine Richtungsänderung durchführt, ist der Fahrer dazu verpflichtet sich vorher davon zu überzeugen, dass er keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet.

Nutzung von Lichtern und Geschwindigkeiten

17. Von der Dämmerung an bis zum Morgengrauen ist es Pflicht mit Licht zu fahren. Ebenso unter Tags bei schlechten Sichtverhältnissen.

 

18. Nachts ist in Orten trotz Beleuchtung Pflicht beim Parkvorgang das Licht und den Blinker zu benutzen.

 

19. Es wird bei Nacht nur das Abblendlicht benutzt. Fernlicht ist nur auf  Straßen mit weniger oder fehlender Beleuchtung erlaubt. Das Fernlicht ist 200 Meter vor entgegenkommenden Fahrzeugen oder Kreuzungen auf Abblendlicht zu wechseln.

 

20. Wenn sich zwei Fahrzeuge kreuzen oder Fußgänger oder Kutschen in den Lichtkegel gelangen muss das Fernlicht auf Abblendlicht geschalten werden.

 

21. Wenn nicht anderweitig ausgeschildert beträgt die Höchstgeschwindigkeit Innerorts 50 km/h.

 

22. Geringe Fahrgeschwindigkeiten sind nur bei Krankentransporten, gefährlicher Fracht, abschleppende Fahrzeuge oder an Steigungen erlaubt.

 

23. An Fußgängerüberwegen, Ansammlungen von Personen (insbesondere Kinder), Fahrzeuge die ein anderes Fahrzeug überholen wo Personen ein- oder aussteigen beträgt die maximale Fahrgeschwindigkeit 5 km/h. Dies gilt ebenso an Kreuzungen die nicht von einer Ampel oder von Polizeibeamten geregelt werden.

Parken und Fortschritt

24. Es gibt zwei festgelegte Arten des Parkens. Parallel zum Bürgersteig und das schräge Parken senkrecht zur Bürgersteigkante.

 

25. Beim Parken in Längsrichtung muss ein Abstand von Gebäuden und Mauern von mindestens 3 Metern gehalten werden, es sei denn eine imaginäre Linie (z.B. Bordstein, Fahrbahnabsenkung etc.) ist vorhanden. Der Parkabstand von dieser Linie muss 30 cm betragen.

 

26. Es wird immer in Längsrichtung geparkt, außer eine Beschilderung oder Linierung zeigt eine anderweitige Parkrichtung an.

 

27. Das Parken ist  gegenüber von Garageneinfahrten, Hydranten, Einfahrten von KFZ-Werkstätten oder Tankstellen verboten. Ebenso das Parken vor Kinos und Theatern während der Vorführungen, Reservierte Parkplätze oder Behindertenparkplätze, vor Krankenhäusern und Kliniken, in Kurven oder an Straßen-Kuppen.

 

28. Außerhalb der  Öffnungszeiten ist das Parken vor Gemeindeverwaltungen und Staatsgebäuden erlaubt, es sei denn eine Beschilderung verbietet das generelle Parken.

 

29. Das Parken, Zusteigen und Aussteigen von Insassen in zweiter Reihe ist verboten.

 

30. Im Zentrum ist es erlaubt auf der rechten Seite zu parken.

 

31. In Einbahnstraßen ist es nicht erlaubt auf der rechten Seite zu parken.

 

Überholen

32. Überholt wird generell links. Rechts überholen ist verboten.

 

33. Nach dem Überholvorgang darf nicht direkt vor dem überholten Fahrzeug eingeschert werden. Der Überholende zeigt dem Überholten nach gewissen Abstand mit dem Richtungsgeber das wieder einscheren an.

 

34. Beim Überholvorgang muss das überholende Fahrzeug die Geschwindigkeit reduzieren, um den Überholenden die Überholvorgang zügig zu ermöglichen.

 

35. Der Überholvorgang ist bei nahendem Gegenverkehr, bei doppelter Linie, vor und nach Kurven, an Steigungen, Einmündungen oder Kreuzungen oder an allen Orten mit geringer Straßenbreite verboten.

 

36. Bei gestrichelter Linie in der Straßenmitte können beide Fahrzeuge überholen, bei doppelter Linie kein Fahrzeug

Zeichen und besondere Verbote

37. Die regulierenden Zeichen sind in folgender Reihenfolge zu beachten: Polizeibeamte vor Ampeln, Ampeln vor Zeichen auf Schildern oder auf Asphalt gezeichnet.

 

38. Der Polizeibeamte kann den Verkehr in zwei Arten führen. Durch Körpersprache (Zeichen) oder durch Signale mit der Trillerpfeife.

 

39. Ein Pfeiffsignal bedeutet STOP, zwei Pfeiffsignale bedeutet FAHREN.

 

Zeigt der Polizeibeamte Stirn oder Rücken ist die Durchfahrt verboten. Bei Seite oder Profil ist der Verkehr frei. Hebt der Polizist die Arme ist Aufmerksamkeit und die Reduzierung der Geschwindigkeit durchzuführen.

 

40. Das rote Licht der Ampel bedeutet STOP und entspricht der Position von Front oder Rücken des Polizeibeamten.

 

41. Das gelbe Licht der Ampel bedeutet ACHTUNG und entspricht den erhobenen Armen des Polizeibeamten.

 

42. Das gelbe Licht bedeutet Vorsicht und Geschwindigkeit verringern an.

 

43. Der Fahrer ist verpflichtet mindestens 30 Meter vor einem Richtungswechsel den Blinker zu betätigen.

 

44. Nachstehende Punkte sind dem Fahrzeugführer verboten.

 

·         Im Zustand von Rausch zu fahren.

·         In Schlangenlinien zu fahren.

·          Die Hupe außerhalb von  Gefahren zu gebrauchen.

·         Fahrzeuge zu fahren, die in keinen ordnungsgemäßen Zustand sind oder nicht den Sicherheitsvorschriften genügen.

·         Abseits von Straßen oder Wegen zu fahren.

·         Ohne gültigen Führerschein, Registrierung, oder Steuermarke zu fahren. Die Papiere sind immer mitzuführen!

·         Tanken bei laufendem Motor.

·         Fahrzeuge mit starker Rauchentwicklung oder Lärm (z.B. wegen Undichtigkeit bzw. Defekt) zu nutzen.

·         Märsche ob, studentisch, von den Ausrüstungs- oder Polizeikräften, bürgerlichen Gängen und Trauerbegleitungen zu durchfahren.

·         Das Fahrzeug mit Transportgut oder zu vielen Personen zu überladen.

·         Fahren mit offenen Schuhwerk (Schlappen) ist verboten.

 

Die Verkehrsregeln sind von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. In den Grundzügen haben sie jedoch die gleichen Richtlinien. Wir haften nicht für fehlerhafte Übersetzung oder Interpretationen.

Erfragen Sie die aktuellen Richtlinien in Ihrer zuständigen Gemeinde (Municipalidad) nach.

Über Download können Sie die Verkehrsregeln als PDF runter laden:

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