| Rente im Ausland |
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Immer wieder wird uns die Frage gestellt, ob und in welcher Höhe die Rente von Deutschland nach Paraguay überwiesen wird. In über 150 Ländern zahlt die deutsche Rentenversicherung die Renten aus, da mit vielen Staaten - auch außerhalb Europas - ein Abkommen besteht, damit durch den Auslandsaufenthalt keine rentenrechtlichen Nachteile entstehen. Die Rente wird zu 100 Prozent nach Paraguay überwiesen. (Die erhöhten Überweisungsgebühren ins Ausland werden jedoch von der Rente abgezogen). Bei Ausländern, die nicht durch das Sozialversicherungsabkommen einem Deutschen Staatsbürger gleichgestellt sind, erhalten diese aus den deutschen Betragszeiten nur bis zu 70 Prozent, und ggf. ohnen den Teil, aus beitragsfreien Zeiten. Weitere Einschränkungen ergeben sich bei der Berücksichtigung bestimmter Versicherungszeiten. Nach dem Fremdrentengesetz werden Rentenanteile meist nicht außerhalb der EU-Staaaten oder Schweiz überwiesen. Wer seinen Sitz dauerhaft ins Ausland und ausserhalb der EU verlegt,kann mit weiteren Einschränkungen bei der Rente wegen Erwerbsminderung rechnen, da die Grundlage der Berechnung nur auf den deutschen Arbeitsmarkt beruht. Für weitere Fragen sollten Sie sich rechtzeitig an den Deutschen Rentenversicherungsbund, oder an Ihren jeweiligen privaten Rentenversicherer wenden. Beratung in Rentenangelegenheiten Die deutsche Botschaft erfüllt eine Mittlerfunktion zwischen dem Rentenberechtigten und der für ihn zuständigen Rentenstelle. Die Botschaft übernimmt die Bestellung von Antragsformularen, Weiterleitung von Anträgen und Schreiben sowie die Beglaubigung evtl. einzureichender Unterlagen. Einen guten Überblick zu rentenrechtlichen Themen bietet die von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) und allen anderen Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland gemeinsam herausgegebene und ständig aktualisierte Broschürenreihe. Diese Broschüren und weitere Informationen können über die Homepage der DRV bestellt oder abgerufen werden. Rentenzahlungen Zahlungen von Renten ins Ausland werden nicht von der Botschaft sondern von den verschiedenen deutschen Rentenversicherungsträgern geleistet. Letztere beauftragen in der Regel Bankinstitute mit der Auszahlung der monatlichen Beträge. Da amerikanische Banken bei Rentenzahlungen nach Paraguay beteiligt sind, werden die Schecks in US-Dollar ausgestellt. Die Botschaft ist nicht für den Versand der Renten- und Wiedergutmachungsschecks zuständig! Die Schecks werden von der zuständigen Bank in den Vereinigten Staaten ausgestellt und direkt an den Empfänger übersandt. Die Postdienste werden von der Bank eigenständig ausgewählt. Die Botschaft hat daher keinen Einfluss auf die Art der Versendung der Schecks. Bei Fragen richten Sie sich bitte direkt an Ihre zuständigen Rentenversicherungsträger. Scheckverlust/Ausbleiben einer Zahlung Sollte eine Zahlung ausbleiben oder ein Scheck nicht ankommen, kann die Botschaft bei der Reklamation behilflich sein. Hierzu bedarf es der Anschrift des Rententrägers sowie der Versicherungsnummer, unter welcher die Rente läuft. Auch die Angabe des Monats, auf den sich die Reklamation bezieht, ist wichtig. Da es bei Überweisungen und Scheckzusendungen zu Verspätungen kommen kann, werden Reklamationen über das Ausbleiben einer Zahlung erst am Ende des Monats, in dem die Zahlung ausgeblieben ist, angenommen. Im Laufe der Bearbeitung verlangen die beteiligten amerikanischen Banken häufig eine eidesstattliche Versicherung des Rentenberechtigten (ein sogenanntes Affidavit) darüber, dass er den reklamierten Scheck nicht eingelöst hat. Diese muss an der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika in Asunción erfolgen. Bis zum Erhalt eines Ersatzschecks können mehrere Monate vergehen. Lebensbescheinigungen Üblicherweise bitten die deutschen Rentenkassen den Berechtigten einmal pro Jahr um eine amtliche Lebensbescheinigung. Diese Bescheinigungen werden durch die Botschaft, ihre Honorarkonsuln und ausgesuchte Vertrauenspersonen aufgenommen. Der Berechtigte muss bei der persönlichen Vorsprache folgende Unterlagen mitbringen: - ein gültiges Ausweisdokument und Die Rücksendung der bestätigten Bescheinigung an die gesetzlichen Rententräger übernimmt die Deutsche Botschaft. |